Der Kunde und jede andere Person, die zum Fahren berechtigt ist, sind durch die folgenden Versicherungen abgesichert: a) Haftpflicht gegenüber Dritten und für Schäden an Tieren und Sachen, innerhalb der in Italien aufgrund von Gesetzen und Vorschriften geltenden Grenzen;
b) Kollision: Teil- oder Gesamtwert bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug;
c) Diebstahl und Feuer: Teilwert des Fahrzeugs. Die Kollisions-, Feuer- und Diebstahlversicherung deckt Schäden am Fahrzeug ab, die über den geltenden Selbstbehalt hinausgehen und für die der Versicherer keine Entschädigung leistet. Im Falle eines Schadens muss der Kunde daher nur den aktuellen Selbstbehalt an ITALCOM Spa - Abteilung Rent a Car Simius bezahlen, der in den Büros von ITALCOM S.r.l. - Abteilung Rent a Car Simius aushängt.
Zur Absicherung der Risiken von Tod oder Verletzung des Fahrers kann der Kunde auch von dem freiwilligen Versicherungsschutz für Kunden von
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Abteilung Rent a Car Simius profitieren (P.A.I. oder Extra P.A.I. Police). Die optionalen Deckungen werden wirksam, wenn der Kunde das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite dieses Mietschreibens angekreuzt und die zusätzliche Tagesgebühr, entsprechend dem in den Büros von
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Abteilung Rent a Car Simius genehmigten Fällen.
Die Bedingungen aller oben genannten Policen können am Hauptsitz von
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Abteilung Rent a Car Simius eingesehen werden. Der Kunde haftet in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Abnutzung, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den während der Mietzeit gefahrenen Kilometern steht, entstanden sind, sowie für Diebstahl, wenn die Schlüssel des Fahrzeugs nicht zurückgegeben wurden, oder für jede andere Nutzung unter Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften. Der Kunde ist nicht versichert gegen:
a) Schäden, die
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Abteilung Rent a Car Simius entstehen, weil das Fahrzeug zur Durchführung von Reparaturen aufgrund des Verschuldens des Kunden stillgelegt werden muss;
b) Kosten für den Transport des Fahrzeugs durch einen Abschleppwagen und/oder für dessen Reparatur, für die
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Abteilung Rent a Car Simius aufkommen muss;
c) Schäden Dritter und beförderter Personen in Höhe von mehr als € 3.000.000,00 (5.806.810.000 Lire);
d) Schäden, die den Fahrer betreffen, es sei denn, der Kunde hat die optionale P.A.I.- oder Extra P.A.I.-Police akzeptiert und der Schaden liegt innerhalb der Deckungsgrenzen dieser Policen;
e) Schäden, die im Fahrzeug transportierte Gegenstände und Gepäckstücke betreffen;
f) Schäden, die in irgendeiner Weise am Dach, im Innenraum, am Unterboden, am Fahrgestell und an den Rädern des Fahrzeugs verursacht werden.